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KfW-Heizungsförderung für die Wärmepumpe

Der Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden wird über das KfW-Programm 458 gefördert. Förderquote und Höchstbetrag hängen von den persönlichen Voraussetzungen und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Bonus%Voraussetzung
Grundförderung30 %Alle Wärmepumpen bei Bestandsgebäuden
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %Für Selbstnutzer beim Austausch bestimmter funktionsfähiger alter Heizungen; weitere Voraussetzungen gelten
Effizienz-Bonus+5 %Natürliches Kältemittel (z. B. R290 / Propan) oder Erdwärme/Wasser als Quelle
Einkommens-Bonusbis +40 %Für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
ObergrenzeGrundsätzlich bis 70 %; für bestimmte einkommensschwache Selbstnutzer bis 80 %. Förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit: bis 28.000 €.

Wichtig: Der Einkommens-Bonus ist nur für selbstnutzende Eigentümer und wird zusätzlich zu den anderen Boni gewährt.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung und geplantem Umsetzungsdatum abschließen.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ stellen und die erforderlichen Unterlagen hochladen.
  4. Umbau durchführen lassen, Rechnungen und Fachbetriebs-Bestätigung sammeln.
  5. Verwendungsnachweis einreichen — Auszahlung erfolgt innerhalb von 4 – 8 Wochen.

Was gefördert wird

Programm 458 im Detail

Die Voraussetzungen und der Ablauf des Zuschusses sind auf unserer Seite zum KfW-Programm 458 zusammengefasst. Verbindlich sind immer die zum Antragszeitpunkt gültigen KfW-Bedingungen.

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