KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen
Das Programm 458 ist ein Zuschuss für den Einbau effizienter Heizungen in bestehenden Wohngebäuden — kein Kredit.
Was der Zuschuss 458 leistet
Gefördert wird unter anderem der Einbau elektrisch angetriebener Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden. Für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 € förderfähige Gesamtkosten berücksichtigt. Grundförderung und mögliche Boni werden nach den persönlichen Voraussetzungen berechnet.
Wie sich die Förderung zusammensetzt
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: unter bestimmten Voraussetzungen für Selbstnutzer
- Einkommensbonus: gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen
- Obergrenze: abhängig von den individuellen Voraussetzungen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Selbstnutzende Eigentümer
- Vermieter (private Vermietung)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Eigentümer von Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, abhängig von der Maßnahme
Der Antragsweg
- BzA durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung abschließen
- Antrag vor Vorhabenbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ stellen
- Nach der Zusage das Vorhaben durchführen
- Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Nachweise für die Auszahlung einreichen
Praxis-Tipp
Lassen Sie vor einer Unterschrift prüfen, ob Vertrag, BzA und geplanter Vorhabenbeginn die Förderbedingungen erfüllen. Verbindlich sind die jeweils aktuellen KfW-Unterlagen.
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