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KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen

Das Programm 458 ist ein Zuschuss für den Einbau effizienter Heizungen in bestehenden Wohngebäuden — kein Kredit.

Was der Zuschuss 458 leistet

Gefördert wird unter anderem der Einbau elektrisch angetriebener Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden. Für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 € förderfähige Gesamtkosten berücksichtigt. Grundförderung und mögliche Boni werden nach den persönlichen Voraussetzungen berechnet.

Wie sich die Förderung zusammensetzt

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Der Antragsweg

  1. BzA durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen
  2. Liefer- oder Leistungsvertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung abschließen
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ stellen
  4. Nach der Zusage das Vorhaben durchführen
  5. Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und Nachweise für die Auszahlung einreichen

Praxis-Tipp

Lassen Sie vor einer Unterschrift prüfen, ob Vertrag, BzA und geplanter Vorhabenbeginn die Förderbedingungen erfüllen. Verbindlich sind die jeweils aktuellen KfW-Unterlagen.

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