GEG 2028: was die 65%-Erneuerbaren-Regel für Bestandsgebäude bedeutet
Veröffentlicht am 13.09.2026
Was das GEG genau verlangt
Ab dem 1. Januar 2028 (in Städten < 100.000 Einwohner ab 30.06.2028) müssen alle neu eingebauten Heizungen in Bestandsgebäuden mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien liefern. Für Neubauten gilt das schon seit 2024.
Welche Lösungen erfüllen das automatisch
- Wärmepumpen (alle Bauarten): ja, JAZ > 2,7 vorausgesetzt
- Solarthermie mit Pufferspeicher: nur in Kombination — deckt allein nie 65 %
- Biomasse (Pellets/Holz): ja, aber örtliche Emissionsvorschriften beachten
- Fernwärme: ja, wenn Netzbetreiber > 65 % erneuerbar produziert
Hybridlösungen — die knifflige Mitte
Eine Hybrid-Wärmepumpe (WP + Gaskessel) erfüllt die 65-%-Regel nur, wenn die WP im Jahresmittel mindestens 65 % der Wärme liefert. Bei unsanierten Altbauten mit hohem Wärmebedarf ist das ohne begleitende Dämmung schwer zu schaffen. Ein guter Fachbetrieb rechnet das für Ihr Haus konkret durch.
Was gilt für bestehende Heizungen?
Vorhandene Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden — auch nach 2028. Erst wenn Sie tauschen, greift die neue Regel. Reparaturen sind zulässig, auch der Austausch defekter Teile.
Fahrplan für Hausbesitzer
- Heizung älter als 20 Jahre? Rechnen Sie mit Ersatz innerhalb der nächsten 5 Jahre.
- Wärmepumpe planen: von der Angebotseinholung bis zur Fertigstellung 6 – 12 Monate.
- Zwischen 2026 und 2028 wechseln: BAFA-Zuschuss maximal, gleichzeitig weniger Warteschlange als 2027.