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Wärmepumpe 2026: die 5 wichtigsten Änderungen beim BAFA-Zuschuss

Veröffentlicht am 24.08.2026

1. Klimageschwindigkeitsbonus jetzt bei 20 %

Der Bonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen wurde 2026 auf 20 % angehoben (vorher 15 %). Voraussetzung: Die zu ersetzende Öl- oder Gasheizung ist mindestens 20 Jahre alt oder ein Konstant-Temperatur-Kessel.

2. Effizienzbonus für natürliche Kältemittel

Neu ist der 5 %-Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (Propan R290, CO&sub2; R744). Der Bonus gilt auch für Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärme oder Wasser als Quelle.

3. Einkommensbonus bleibt bei 30 %

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 € (zvE) gibt es weiterhin die 30 %-Aufstockung. Dieser Bonus ist mit allen anderen kombinierbar.

4. Antragsstopp bei Zuwendungsobergrenze

Neu 2026: Sobald die im Haushalt eingeplanten Fördermittel ausgeschöpft sind, wird der Antragsprozess bis zur nächsten Tranche pausiert. Wer plant, sollte den Antrag früh im Jahr stellen.

5. Verwendungsnachweis binnen 36 Monaten

Nach Zusage bleiben 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Dann muss der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Reicht die Zeit nicht (z. B. wegen Kapazitätsengpass beim Fachbetrieb), gibt es eine einmalige Verlängerung um 12 Monate auf Antrag.

Praktischer Tipp

Der Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden — sonst gibt es keinen Zuschuss. Ein guter Fachbetrieb hilft beim Antrag und liefert die technische Bestätigung. Über unser Portal erhalten Sie bis zu 5 Vergleichsangebote mit BAFA-erfahrenen Betrieben.

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